geschrieben von Guido am 04.Juli 2023 um 09:58:33 Uhr:
Antwort auf: Batterietrennschalter als mechanische Wegfahrsperre?, geschrieben von mrotscheidt am 04.Juli 2023 um 05:39:49 Uhr:
: Hallo und guten Morgen, : nach § 38a STVZO muss ein PKW eine "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung" aufweisen. Hat jemand von Euch Kenntnis davon, ob ein Batterietrennschalter als eine solche "Sicherungseinrichtung" anzusehen ist? : Hintergrund: Bei unserem 61er Käfer ist sowohl das Zündschloß als auch die damit verbundene Sperrvorrichtung in der Lenksäule defekt. Die Zündung wird mit einem Kippschalter aktiviert und der Anlasser mit einem ausreichend dimensionierten Anlassertaster! : : Viele Grüße aus Dortmund! : Michael Rotscheidt Hallo Michael, ein Batterietrennschalter (Natoknochen...) ist sicher ein guter zusätzlicher Diebstahlschutz aber nicht das was der Gesetzgeber sich gedacht hat. Wenn dem Tüv die defekte Sperrvorrichtung auffällt wird er dich ggfls. mit Abschleppwagen nach Hause schicken. Diese könnte, weil ja defekt alles mögliche sein kann, während der Fahrt plötzlich doch blockieren und man kann nicht mehr lenken mit entsprechenden Folgen.....und den Tüv zu überzeugen das es schon ewig funktioniert und nichts passiert halte ich für unrealistisch.... Ich bin nicht der ängstliche und habe sicher auch vieles was der Tüv oder Gesetzgeber möchte nicht eingehalten aber ein anderes / neues Schloss zu besorgen und das ganze Handling zu erleichtern und deine Frage damit zu beantworten wäre sicher der einfachste und legale Weg.... Gruß, Guido
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