geschrieben von vwoldie am 13.Juli 2019 um 09:30:54 Uhr:
Antwort auf: Schaust du hier, geschrieben von der carologe am 13.Juli 2019 um 08:55:10 Uhr:
Ja, mieten, dann ist es als "Selbstfahrervermietfahrzeug" eingetragen.
Aber die Frage war ja "mit Fahrer", also ist es leider in D quasi als Taxi anzusehen. Bin selbst betroffen, und das nur bei einer Handvoll Fahrten im Jahr! Berufsgenossenschaft für fahrzeughaltungen, IHK, ... alle halten die Hand auf... alle Jahre die Konzession verlängern und zum Augen /Hausärztliches Gutachten machen... Jedes Jahr HU... Erstmal eine Versicherung suchen, die die gewerblichen Oldtimerfahrten mit "Mietwagen" im FZG Schein auch versichert....
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